Forschungsstipendium

für junge Mitglieder des Österreichischen Verbandes für Strahlenschutz

Zur weiteren Förderung des Strahlenschutz in Österreich hat der ÖVS beschlossen, ein Forschungsstipendium für junge Nachwuchsmitglieder einzurichten.

§ 20 Forschungsstipendium

(1)  Ein Forschungsstipendium wird an studierende ordentliche Mitglieder für wissenschaftliche Arbeitsvorhaben vergeben, die in Zusammenhang mit dem Strahlenschutz stehen und an einer Bildungs- oder Forschungseinrichtung im Ausland durchgeführt werden. Die Stipendiendauer beträgt maximal neun Monate.

(2)  Über die maximale monatliche Höhe des Stipendiums entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.

(3)  Bewerbungen sind in schriftlicher Form unter Beilage eines Empfehlungsschreibens des zuständigen Lehrgangsleiters an das Vergabegremium zu richten und haben eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsprogrammes einschließlich des wissenschaftlichen Hintergrundes sowie einen Lebenslauf des Bewerbers zu enthalten. Ferner ist anzugeben, ob das Arbeitsvorhaben von anderer Stelle ebenfalls finanziell unterstützt wird.

(4)  Über die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vorstand.

(5)  Am Ende des Stipendiums bzw. bei Stipendien mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten zusätzlich nach der Hälfte der Laufzeit ist dem Vorstand jeweils ein Arbeitsbericht vorzulegen.

(6)  In begründeten Fällen kann das Stipendium durch den Vorstand vorzeitig beendet werden.

(7)  Auf die Förderung durch den ÖVS ist in sämtlichen mit dem Forschungsvorhaben in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen hinzuweisen.

 

Bewerbungen sind in schriftlicher Form an den ÖVS unter Beilage der erforderlichen Unterlagen des Bewerbers zu richten.

 

Mitgliedsbereich