Der jährliche Mitgliedsbeitrag für den ÖVS wird von der Vollversammlung festgelegt. Für die 24. Vollversammlungsperiode (2015/16) beträgt dieser:
- Ordentliche Mitglieder: 30 €
- Kombi-Mitgliedschaft (ÖVS-FS): 25 €
- Ordentliche Mitglieder in Ausbildung / Ruhestand: 20 €
- Fördernde Mitglieder: 200 €
Die derzeit etwa 250 Mitglieder kommen aus dem medizinischen Bereich (28 %), Universitäten und Forschungsinstituten inklusive Student/inn/en (21%), Behörden (20%), Industrie und Gewerbe (14%), freien Berufen (ohne Ärzte; 5%) und sonstigen Bereichen (12%):
- Fachleute auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und anverwandter Bereiche
- Am Strahlenschutz interessierte Personen
- Vertreter von Bundes- und Landesbehörden
- Wissenschaftliche Vereinigungen
- Forschungseinrichtungen
- Universitätsinstitute
- Industrie- und Gewerbebetriebe
Als ideelle Mittel zur Erzielung des Verbandszwecks dienen:
- Gedanken- und Informationsaustausch sowie Austausch von Forschungs- und Arbeitsergebnissen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und verwandter Gebiete durch
- Herausgabe einer Mitgliederzeitschrift und eines elektronischen Newsletters, unter anderem auch zur Verbreitung von Vereinsmitteilungen,
- Veranstaltung von Fachtagungen, Kongressen und Sitzungen von Arbeitsgruppen,
- Entsendung von Vertretern des ÖVS zu nationalen und internationalen Fachtagungen, die der Informationsvermittlung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes dienen;
- Unterstützung des einschlägigen Nachwuchses auf dem Gebiet des Strahlenschutzes, insbesondere durch Zuerkennung von Preisen und Stipendien sowie durch Kostenzuschüsse für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen;
- Anregung und Untersuchung von wissenschaftlichen Fachfragen in Arbeitsgruppen;
- Mitwirkung bei nationalen und internationalen Empfehlungen und Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und Abgabe von Stellungnahmen, insbesondere bei Begutachtungsverfahren;
- Unterstützung der Harmonisierung in Strahlenschutz, Metrologie und Messtechnik;
- Förderung des allgemeinen Kenntnisstandes und der Bildung im Strahlenschutz;
- Fachliche Beratung in Fragen des Strahlenschutzes;
- Öffentlichkeitsarbeit in Fragen des Strahlenschutzes.
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
- Mitgliedsbeiträge;
- Erlöse aus Veranstaltungen und Veröffentlichungen;
- Subventionen, Widmungen und Spenden.
- Ionisierende und nichtionisierende Strahlung in Medizin, Industrie und Forschung
- Strahlenschutz im Nuklearbereich
- Natürliche Strahlenexposition (z.B. Radon, terrestrische und kosmische Strahlung, UV)
- Umgang mit künstlichen und natürlichen Strahlenquellen
- Radioaktiver Abfall
- Transport radioaktiver Stoffe
- Gesetzliche Grundlagen, Grenzwerte und Normen
- Elektromagnetische Strahlung aus Sende- und Stromversorgungseinrichtungen