Seibersdorf Labor GmbH
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Um den Umgang ionisierender und nichtionisierender Strahlung möglichst sicher zu machen, gibt es in Österreich zahlreiche Regelungen.
In Österreich werden folgende Ausbildungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz vor ionisierenden Strahlen stehen, durch gesetzliche Vorgaben bzw. Normen geregelt:
Für alle Strahlenschutzbeauftragten, weiter mit dem Strahlenschutz betraute Personen und ermächtigte Ärzte sind zudem Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben.
Die Ausbildungen auf dem Gebiet der nicht-ionisierenden Strahlung sind gesetzlich nicht geregelt. Es existieren jedoch folgende Normen:
ÖNORM S 1100-1 „Laserschutzbeauftragter, Teil 1: Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten“. Diese Norm legt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten eines Laserschutzbeauftragten sowie Empfehlungen an die Organisationsstruktur fest.
ÖNORM S 1100-2 „Laserschutzbeauftragter, Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung“. Sie regelt Inhalt, Dauer und Prüfungsmodus für 6 verschiedene Laseranwendungsgebiete.