Strahlenschutzausbildung

Themenkoordinator

Hannes Stadtmann

Seibersdorf Labor GmbH
2444 Seibersdorf
Tel.: +43/(0)50550-2481
FAX: +43/(0)50550-3011

 

Um den Umgang ionisierender und nichtionisierender Strahlung möglichst sicher zu machen, gibt es in Österreich zahlreiche Regelungen.

 

Ionisierende Strahlung

In Österreich werden folgende Ausbildungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz vor ionisierenden Strahlen stehen, durch gesetzliche Vorgaben bzw. Normen geregelt:
 

  • Aus- und Fortbildung von Strahlenschutzbeauftragten und weiterer mit dem Strahlenschutz betrauten Personen

    • §41 AllgStrSchV für die Anwendung ionisierender Strahlung im human-, zahn-, und veterinärmedizinischen Bereich
    • §42 AllgStrSchV für die Anwendung ionisierender Strahlung im nicht medizinischen Bereich
    • §43 AllgStrSchV für Forschungsreaktoren

  • Aus- und Fortbildung für die Ermächtigung zur Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen

    • §37 AllgStrSchV
  • Aus- und Fortbildung, sowie Anerkennung von Medizinphysikern

    • §15 MedStrSchV

  • Strahlenschutzausbildung für Notfalleinsatzkräfte in Notfallexpositionssituationen

    • ÖNORM S 5207
    • ONR 95207 Zertifizeirung für Ausbildungsstellen nach ÖNORM S5207
    • §12 IntV

Für alle Strahlenschutzbeauftragten, weiter mit dem Strahlenschutz betraute Personen und ermächtigte Ärzte sind zudem Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben.

 

Nichtionisierende Strahlung

Die Ausbildungen auf dem Gebiet der nicht-ionisierenden Strahlung sind gesetzlich nicht geregelt. Es existieren jedoch folgende Normen:

ÖNORM S 1100-1 „Laserschutzbeauftragter, Teil 1: Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten“. Diese Norm legt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten eines Laserschutzbeauftragten sowie Empfehlungen an die Organisationsstruktur fest.

ÖNORM S 1100-2 „Laserschutzbeauftragter, Teil 2: Anforderungen an die Ausbildung“. Sie regelt Inhalt, Dauer und Prüfungsmodus für 6 verschiedene Laseranwendungsgebiete.

 

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